Dass derzeit, wie von Kanzler und Vizekanzler behauptet, eine Spenden-Kontrolle durch den Rechnungshof vorgesehen ist, weist Fiedler zurück: "Es gibt (bei Parteispenden, Anmerkung) überhaupt keine Kontrolle durch den Rechnungshof." Um dem Rechnungshof tatsächlich die Kontrolle der Parteispenden zu ermöglichen, müsste er laut Fiedler per Verfassungsgesetz dazu ermächtigt werden.
Derzeit erhalte der Rechnungshof-Präsident lediglich eine unvollständige Liste von Spenden über 7.260 Euro, Zuwendungen von Interessensvertretungen (u.a. Kammern, Industriellenvereinigung, ÖGB) sind von der Meldepflicht ausgenommen. Dann könne der Rechnungshof nur die ordnungsgemäße Deklarierung einer Spende bestätigen - und das auch nur auf Antrag der betreffenden Partei, betont Fiedler. "Ich verrate kein Amtsgeheimnis: In meiner Amtszeit ist das nicht ein einziges Mal vorgekommen".
Fiedler plädiert daher für eine Reform des Parteiengesetzes - konkret für die namentliche Veröffentlichung aller Großspender, deren Zuwendung 7.260 Euro übersteigt. Von der Offenlegungspflicht umfasst sein müssten laut Fiedler auch Zuwendungen an die Teilorganisationen der Parteien.
Der zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger will sich bei der Reform der Parteienfinanzierung am "europäischen Mainstream" orientieren. Der Europarat hat diesbezüglich bereits im Jahr 2003 Vorschläge erstellt. Die Kernpunkte: Die Offenlegung von Parteispenden ab einer bestimmten Höhe, die Begrenzung der Wahlkampfkosten und Sanktionen bei Zuwiderhandlung.
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