Der Mann soll unmittelbar neben dem 26-Jährigen gesessen sein, bevor dieser sein Opfer ins Visier nahm, und ihn mit den Worten "Schieß auf den Bladen!" zum Waffengebrauch aufgefordert haben.
Unterdessen wurde im Wiener Straflandesgericht über den drogenabhängigen, mehrfach vorbestraften Schützen die U-Haft verhängt. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen. Der Mann dürfte wiederholt auf spielende Kinder geschossen haben, weil er sich vom Lärm der Halbwüchsigen gestört fühlte.
"Weil i an Pascher hab"
Die Staatsanwaltschaft Wien führt gegen den Mann ein Verfahren wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, gab Pressesprecher Jarosch bekannt. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten soll Aufschluss über den Verletzungsgrad des acht Jahre alten Buben geben, dem ein Projektil drei Zentimeter tief in die linke Brust eingedrungen war. Nächster Haftprüfungstermin für den an sich geständigen Schützen, der sein Verhalten bei seiner Festnahme mit der Bemerkung "Weil i an Pascher hab'" erklärt hatte, ist der 28. Juni.
Die gerichtliche Voruntersuchung dürfte nicht sehr umfangreich sein. Im Grauen Haus hieß es am Freitag, die Hauptverhandlung könnte möglicherweise bereits im Spätsommer über die Bühne gehen. Sollte es bei dem von der Anklagebehörde angenommenen Delikt bleiben, droht dem 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Ob sein Bekannter als Beteiligungstäter tatsächlich mit auf die Anklagebank muss, hängt vom Ergebnis des Vorverfahrens ab.
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