Kleine Überraschung

Kdolsky mit “Kindergeld neu”

Österreich
14.06.2007 17:20
Familienministerin Kdolsky legte am Donnerstag den lange erwarteten Entwurf für die Kindergeld-Novelle vor - und wartete mit einer kleinen Überraschung auf: Nicht nur die bereits bekannten Punkte Kurzvariante und Anhebung der Zuverdienstgrenzen für Bezug und Zuschuss sind darin enthalten, sondern auch eine weniger scharfe „Sanktion“ bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze.

Vier wesentliche Änderungen enthält der Entwurf laut Kdolsky: Neben dem bestehenden Modell von 436 Euro monatlich für 36 Monate (mindestens sechs davon der Partner) wird es künftig auch eine Kurzleistungs-Variante von 800 Euro monatlich für 18 Monate (drei Monate der Partner) geben. Alleinerziehern werden maximal 30 bzw. 15 Monate Kindergeld zugestanden.

Weiters können Kindergeldbezieher künftig nicht mehr nur 14.600, sondern 16.200 Euro pro Jahr dazu verdienen. Dieselbe Zuverdienstgrenze wird auch für Alleinerzieher gelten, die den Zuschuss von 6,06 Euro täglich erhalten. Sie verloren diesen (später ab einer gewissen Einkommensgrenze zurückzuzahlenden) Zuschuss bisher ab einem Zuverdienst von 5.200 Euro.

Und schließlich muss mit einer neuen „Einschleifregelung“ bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht mehr das gesamte Kindergeld des betreffenden Jahres, sondern nur mehr der Betrag zurückbezahlt werden, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wird. In Kraft treten sollen die Neuerungen mit 1. Jänner 2008.

Wenig begeistert war die Opposition. Die Grüne Familiensprecherin Mandak gestand Kdolskys Entwurf zwar zu, dass er „einige Verbesserungen“ bringen werde, sieht aber immer noch „etliche Schwachpunkte“ wie die die Benachteiligung der Alleinerzieherinnen. Mandak und Ex-Sozialministerin Haubner kritisierten, dass die Kurzvariante eine finanzielle Einbuße von mehr als 1.000 Euro bedeute. FPÖ-Familiensprecherin Rosenkranz störte, dass bei einem Bezug von 36 bzw. 18 Monaten sich die Partner die Kinderbetreuung aufteilen müssen. Das sei „familien- und partnerschaftsfeindlich“, meinte sie.

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