Koalition uneinig

Pflegepaket trotz Misstönen beschlossen

Österreich
06.06.2007 16:52
Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag trotz koalitionärer Misstöne das erste große Pflegepaket verabschiedet. Zwar hielten sich die gegenseitigen Attacken von Wirtschaftsminister Bartenstein und Sozialminister Buchinger in Grenzen, in der Sache blieben aber die bekannten Differenzen bestehen. Die Opposition kritisierte das heute vorliegende Paket als nicht ausreichend.

Die beiden Gesetzesbeschlüsse regeln die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege und ermöglichen es dem Sozialminister, öffentliche Zuschüsse zu gewähren, die noch definiert werden. Bartenstein sprach in der Debatte von einem ersten Schritt, der von ihm und Buchinger gesetzt werde. Einen weiteren hält er nach den "positiven Beratungen" im heutigen Ministerrat schon im Juli für möglich.

Neuerlich sprach sich Bartenstein dafür aus, auch bei selbstständiger Pflege eine öffentliche Zuwendung zu gewähren. Denn wie Buchingers Pläne jetzt da stünden, wären sie ein Minderheitenprogramm. Die Verantwortung dafür, dass nur ab Pflegestufe 5 gefördert werden soll, wies Bartenstein von der ÖVP in Richtung SPÖ.

Buchinger widersprach. In der Pflege-Arbeitsgruppe habe just der Vertreter des VP-geführten Finanzministeriums die Position vertreten, dass sogar erst ab Pflegestufe 6 Zuschüsse gewährt werden sollten. Bezüglich der Selbstständigen-Förderung zeigte sich der Sozialminister einmal mehr "skeptisch".

Bedauert wurde vom Sozialminister, dass die ÖVP in den letzten Tagen den gemeinsamen Weg verlassen habe. Abgelehnt wurde von Buchinger der Wunsch der Volkspartei, die Pflege-Amnestie bis Jahresende zu verlängern. Diese Ausdehnung der Straffreiheit forderte die Grün-Abgeordnete Mandak mit einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion, der aber von keiner anderen Fraktion unterstützt wurde.

Ex-Sozialministerin Haubner (BZÖ) sah die Regierung "kläglich gescheitert". Einmal mehr forderte sie, dass Zuschüsse schon ab Pflegestufe 3 zugesprochen werden, umso mehr als das Pflegegeld wieder nicht valorisiert wurde.

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