Seltene Einigkeit

Anti-Doping-Gesetz einstimmig beschlossen

Österreich
05.06.2007 17:34
Alle fünf Parteien gemeinsam haben am Dienstag im Nationalrat das Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer sieht darin einen wesentlichen Beitrag, um die Glaubwürdigkeit des Sports wieder herzustellen. Vertreter aller fünf Parteien bekannten sich zu dem Grundsatz, nicht die gedopten Sportler sondern nur ihr "Umfeld" strafrechtlich zu verfolgen.

Ziel des Gesetzes - das eine direkte Reaktion auf die Doping- Affäre von Turin 2006 darstellt - ist eine verstärkte Prävention, die Optimierung der Verfahren und die Objektivierung der Anti-Doping- Behörden, erklärte Gusenbauer. Mit den gesetzten Maßnahmen - die Einrichtung einer nationalen Anti-Doping-Agentur, verstärkte Aufklärung, Möglichkeit der Nachkontrolle - würden neue Standards gesetzt.

Neue Anti-Doping-Agentur für Kontrollen zuständig
Die Dopingkontrolle wird neu organisiert. Statt den Sportverbänden ist künftig die neue nationale Anti-Doping-Agentur zuständig. Sportlern droht bei Vergehen keine strafrechtliche Verurteilung sondern eine Sperre - im Wiederholungsfall lebenslang -, die einem Berufsverbot gleichkommt. Strafrechtlich verfolgt werden - über das Arzneimittelgesetz - Personen, die Dopingmittel in Umlauf bringen und organisieren.

"Gedopte Sportler sind keine Verbrecher", sagte Gusenbauer. Sie seien genug gestraft damit, dass ihre sportliche Karriere in der Regel zerstört ist. Gusenbauer stellte auch einen Zusammenhang zur Bewerbung Salzburgs für die Winterspiele 2014 her: Das Internationale Olympische Komitee sei offenbar beeindruckt, dass Österreich die richtigen Konsequenzen in Sachen Anti-Doping gesetzt habe. "Die Chance für Salzburg lebt" nach dem gestern veröffentlichten Evaluierungsbericht, sagte er.

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