Die Lizenzentscheidung für den GAK war am Dienstag auf Grund eines Formalfehlers vertagt worden. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, eigentlich die dritte und letzte Instanz, hatte im Rahmen seiner Sitzung im Wiener Justizzentrum den vom Bundesliga-Protestkomitee im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens gegen den GAK gefassten Beschluss wegen eines Formalfehlers für nichtig erklärt.
Nach der neuerlichen Verweigerung der Lizenz hat der GAK nun die Möglichkeit, binnen sieben Tagen Klage beim Schiedsgericht einzureichen. Das Nachreichen von Unterlagen ist jedoch nicht möglich.
Admira Wacker Mödling muss in die Landesliga
Dem Traditionsklub VfB Admira Wacker Mödling ist am 5. Juni vom Ständigen Neutralen Schiedsgericht auch in dritter und letzter Instanz die Bundesliga-Lizenz verweigert worden. Damit ist der Abstieg der Südstädter in die Drittklassigkeit endgültig besiegelt.
Die Admira, die als zehntplatziertes Team der Ersten Liga erstmals in der Vereinsgeschichte in die Regionalliga abgestiegen war, scheidet laut Bundesliga mit sofortiger Wirkung in den Landesverband aus. Auf Grund der Bundesliga-Bestimmungen werden die Niederösterreicher nun formal an das Tabellenende der Ersten Liga gereiht. Alle anderen Klubs rutschen dementsprechend in der Tabelle um einen Platz nach oben.
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