Wahlrechtsreform fix

Österreich bekommt neues Wahlrecht

Österreich
05.06.2007 15:40
Wenn gewünscht kann man künftig schon mit 16 Jahren wählen - und das per Brief und mit Auswirkungen für fünf Jahre. Diese erste große Reform der Koalition hat der Nationalrat am Dienstag beim Beschluss des Wahlpakets gegen die Stimmen der FPÖ vereinbart. Noch im Tagesverlauf verabschiedet werden das neue Anti-Doping-Gesetz und der Klimafonds.

Erstaunlich einmütig gaben sich die Parteien bei der Abstimmung. Letztlich erteilte nur die FPÖ dem Gesetzeswerk eine Absage. Parteichef Strache begründete dies damit, dass mit der Einführung der Briefwahl das verfassungsmäßig garantierte geheime Wahlrecht ausgehöhlt werde. Zudem ärgerte er sich über die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre, mit der die Regierung nur ihre Pfründe absichern wolle.

Dieser Punkt ging auch den Grünen gegen den Strich, handle es sich doch um eine Verkürzung der Bürgerrechte. Als Zukunftswunsch äußerte die Dritte Nationalratspräsidentin Glawischnig die Einführung des Ausländer-Wahlrechts, zumindest auf Gemeindeebene. Die Gedanken in die Ferne schweifen ließ auch Innenminister Platter, der neuerlich langfristig die Einführung von e-Voting - also Wählen über das Internet - in Aussicht stellte.

Gusenbauer lobt Wahlrechtspaket
Seitens der SPÖ verteidigte Bundeskanzler Gusenbauer das gesamte Wahlrechtspaket und hob vor allem die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 und des passiven Wahlalters (außer Bundespräsidentenwahl) auf 18 hervor.

Das BZÖ konnte letztlich bei allen Punkten der Reform mit, meinte aber, dass diese ein wenig isoliert sei. Denn die große Verfassungsreform habe man wieder nicht angepackt, meinte Vize- Klubchef Scheibner.

Im Laufe der Sitzung stehen noch zwei weitere große Gesetze zum Beschluss an. Mit dem Anti-Doping-Gesetz sollen die Verfahren objektiviert und stärker gegen Hintermänner vorgegangen werden. Der Energiefonds wiederum soll effektive Klimaschutz-Maßnahmen einleiten.

Volksanwälte gewählt - FPÖ vor der Tür
Peter Kostelka von der SPÖ, die schwarze Maria Fekter und Terezija Stoisits von den Grünen wurden unterdessen - entsprechend dem Hauptausschuss-Voting - mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen für die nächsten sechs Jahre zum Volksanwalt gewählt. Die FPÖ, die keinen Kandidaten nominieren durfte, zog während der Debatte aus und blieb bis nach der Abstimmung vor der Tür der Plenarsaales.

FPÖ-Chef Strache kritisierte es einmal mehr als "Verfassungsbruch", dass Nationalratspräsidentin Prammer den Grünen das Nominierungsrecht zugesprochen hat, weil sie bei der Nationalratswahl um 500 Stimmen mehr bekamen. Die SPÖ sprach von einer "Lücke" in der Verfassung - weil der Fall der Mandatsgleichheit nicht vorgesehen sei. ÖVP-Klubobmann Schüssel wies zwar das Wort "Verfassungsbruch" zurück, sprach aber von einer "unfairen Krücke, die hier gefunden wurde".

Strache könne Stoisits offensichtlich nicht ausstehen - "aber deshalb brauchen Sie nicht gleich mit Verfassungsbruch daher kommen", hielt Grünen-Chef Van der Bellen der FPÖ vor. Das Vorgehen Prammers sei "absolut korrekt". Die Abstimmung, ob Grüne oder FPÖ den Volksanwalt stellen, hätte ins Plenum gehört und nicht von Prammer entschieden werden sollen, meinte BZÖ-Chef Westenthaler. Er sprach von einem "Gemurkse" und forderte neuerlich die Volkswahl der Volksanwälte.

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