Tiertransport-Gesetz

Künftig Zeitlimits und Kurse bei Tiertransporten

Österreich
30.05.2007 12:52
Der Entwurf eines neuen Tiertransportgesetzes, das unter anderem eine weitere Einschränkung der Beförderungszeiten vorsieht, ist am Mittwoch von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky im Ministerrat eingebracht worden. Die Regelung soll bereits im August 2007 in Kraft treten. Innerösterreichische Schlachttiertransporte müssten dann in höchstens viereinhalb Stunden abgewickelt werden.

Weiters muss laut Ressortchefin Kdolsky künftig jede Person, die Tiere innerhalb Österreichs transportieren möchte, im Anschluss an eine verpflichtende Praxis einen mehrstündigen Kurs absolvieren.

Durch die Schulungsmaßnahmen und mit Hilfe klarer Vorgaben für die Ausstattung der Fahrzeuge, die Betreuung sowie zukünftige Richtlinien mit Empfehlungen zur Pflege und Hygiene würde ein respektvoller Umgang mit den Tieren eingefordert.

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