Am Dienstag gingen nun Kartnigs Anwälte mit dieser neuen Entwicklung auch öffentlich in die Offensive. Die Juristen erhoffen sich eine baldige Enthaftung ihres prominenten Mandanten, da die Gründe der Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr nun weggefallen wären. Die Staatsanwaltschaft Graz sieht dies anders und relativierte Kartnigs Kooperationsbereitschaft: "Die Sachverhalte sind nicht vom Tisch. Er hat sich nur in Punkten geständig gezeigt, in denen er schon klar überführt war."
Man sehe im Zugeben von Taten, die durch Unterlagen und Belege klar nachgewiesen wurden, keine große Leistung, betonte die Staatsanwaltschaft. Abgesehen davon, dass man dem gefallenen Sturm-Zampano neben der Abgabenhinterziehung auch noch Veruntreuung, Untreue, betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zur Last legt, sei die Anklage in der jüngsten Hauptverhandlung auch noch auf das "Verbrechen des schweren Betrugs" ausgeweitet worden.
Spieler mit Schwarzgeld bezahlt
Ein äußerst unangenehmes Nachspiel könnte das Geständnis der Schwarzgeldzahlungen für ehemalige Sturm-Kicker, Trainer oder andere Bezieher von anonymen Sparbüchern und sonstigen an der Finanz vorbeigeschleusten Zahlungen haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu: "Die gerichtliche Zuständigkeit beginnt in solchen Fällen ab 75.000 Euro. Nun gilt es die Frage zu klären, ob Spieler oder Trainer diese Grenze überschritten haben."