Neue Regelungen für die Aktenvorlage hält Berger nicht für nötig. Bei einstimmiger Anforderungen habe der U-Ausschuss das Recht, "alles, was dem Untersuchungsgegenstand entspricht, zu sehen". Dies möge zwar für die Rechte Dritter nicht befriedigend sein. Aber "wenn sich alle an die gesetzlichen Vorschriften halten und auch an die Verpflichtung, das Amtsgeheimnis zu wahren, sollte es kein Problem geben."
ÖVP-Justizsprecherin Fekter zeigte sich "verwundert" über die Aussagen von Berger. Die Justizministerin ignoriere Rechtsgutachten, aus denen klar hervorgehe, dass der Schutz des Steuerzahlers gewährt sein müsse, meinte sie. Und die Ministerin irre, wenn sie von einer klaren Rechtslage spricht.
Denn es sei in Justizkreisen unbestritten, dass die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Aktenübermittlung durch die geltende Rechtslage nicht zu klären sind, meinte Fekter. Für sie ist es "schade", dass die Justizministerin den Vorschlag zur Einrichtung einer Schiedsstelle der Finanzprokuratur und des Verfahrensanwaltes nicht aufgreift. Denn dies würde zur raschen Aufklärung beitragen.
Zuvor hatte SPÖ-Klubobmann Cap Finanzminister Vizekanzler Molterer neuerlich aufgefordert, dem U-Ausschuss alle angeforderten Akten ungeschwärzt zu übergeben. Das könnte zu "sehr viel besserem Überblick und zu einer Beschleunigung der Ausschussarbeit beitragen", reagierte Cap auf eine Aussage Molterers in den "Oberösterreichischen Nachrichten". Der Vizekanzler plädierte dafür, den U-Ausschuss rasch zu beenden, weil "viele den Überblick verlieren".
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