"Der Angeklagte hat sich in Abwesenheit der Mutter entschlossen, sich an seiner Schwester zu vergehen", erläuterte der Staatsanwalt. Obwohl mehrere Übergriffe seitens des Burschen im Raum standen, sei letztendlich nur der eine Vorfall zur Anklage gekommen. Es sei davon auszugehen, dass er bei den anderen Vorfällen noch nicht 15 Jahre, also noch nicht strafmündig gewesen sei.
"Ich bin einfach ausgeklinkt", erklärte der Jugendliche seine Taten. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten ein "hohes Aggressionspotenzial". Der Bursche hatte seine Schwester auch mit dem Umbringen bedroht, sollte sie der Mutter von den Missbrauchvorfällen erzählen.
"Als Folge der massiven Drohungen musste das Mädchen sogar stationär im Krankenhaus aufgenommen werden", erklärte der Staatsanwalt. Er müsse jetzt zu spüren bekommen, was er getan habe. Deshalb forderte die Anklage eine teilbedingte Haftstrafe.
Der Jugendschöffensenat folgte der Aufforderung des Staatsanwaltes und verurteilte den 16-Jährigen zu einer zwölfmonatigen Gefängnisstrafe. Der Schüler habe eine "an eine Vergewaltigung heranreichende Handlung" gesetzt, begründete der Richter das Urteil.
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