In Kraft treten soll die Regelung mit Anfang 2008. Davor muss sie freilich noch Ministerrat und Parlament passieren. Justizministerin Berger gab sich skeptisch bezüglich des Entwurfes des Innenministeriums, und betonte, dass dieses Gesetz keine Handhabe gegen ausländische Hooligans biete.
Die von der Melde-Maßnahme Betroffenen sind Personen, die "im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen" oder gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben.
Diesen potenziellen Unruhestiftern kann dann per Bescheid die Verpflichtung auferlegt werden, "zu einem bestimmten Zeitpunkt in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Sportgroßveranstaltung" bei der Sicherheitsbehörde persönlich zu erscheinen. Dort muss eine Belehrung über rechtskonformes Verhalten vorgenommen werden.
Wer nicht durch Krankheit abgehalten ist, hat der Verpflichtung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung der Meldeauflage vorgeführt werden. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
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