Grüne gewinnen

FPÖ-Volksanwalt nicht zugelassen

Österreich
08.05.2007 12:56
Die FPÖ-Kandidatur für den dritten Posten in der Volksanwaltschaft wird nicht zugelassen. Das hat Nationalratspräsidentin Prammer in der Präsidiale entschieden. Sie berief sich auf eine Stellungnahme des parlamentarischen Legislativdienstes, die empfiehlt, die drei Posten in der Volksanwaltschaft den drei stimmenstärksten Fraktionen zuzuordnen. Damit dürfte die Grüne Stoisits zum Zug kommen.

Hintergrund des Konflikts: Gesetzlich ist nur davon die Rede, dass die drei mandatsstärksten Fraktionen je einen Posten in der Volksanwaltschaft stellen sollen. Nach der letzten Wahl war nun erstmals ein Mandatsgleichstand zwischen der dritt- und viertstärksten Partei entstanden. Die FPÖ sah sich so trotz ihres Stimmenrückstandes gegenüber den Grünen berechtigt, am 22. Mai im Hauptausschuss ebenfalls einen Wahl-Vorschlag einzubringen.

Das wird nun nicht geschehen können. Prammer schloss sich dem Vorschlag des Legislativdienstes an, da keine Einigkeit zwischen den Fraktionen über die jeweilige Rechtsposition erzielt werden konnte. Die Parlamentsjuristen hatten sich auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt berufen, das die drittstärkste Partei an Stimmen als allein nominierungsberechtigt sieht.

Empört reagierte FPÖ-Klubobmann Strache auf die Entscheidung. Er sprach von Verfassungsbruch und fühlt sich durch diverse Rechtsgutachten bestätigt. BZÖ-Chef Westenthaler wiederum ortet einen "unappetitlichen Parteien-Hickhack".

Die Grünen zeigten sich erfreut. Bundessprecher Van der Bellen meinte, es sei ein erwartetes und gutes Ergebnis. Seine Partei werde Justizsprecherin Stoisits für den Gesamtvorschlag nominieren, über den dann im Hauptausschuss in einem abgestimmt wird.

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