Tutoren müssen sich einer Schulung in der Dauer von mindestens drei Halbtagen unterziehen, die Beratungs- und Präsentationstechnik sowie Kenntnisse der Inhalte der eigenen und verwandten Studienrichtungen umfasst. Mentoren werden mindestens fünf Halbtage geschult, sie sollen dabei grundsätzliche didaktische Fähigkeiten vermittelt bekommen. Das Modell sei nur für Studenten gedacht, die auch Studienbeihilfe beziehen könnten, so Hahn. Dazu muss das jeweilige Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen worden sein.
Studentenvertreter kritisieren das Modell
Abgewickelt werden soll das Modell laut Hahn entweder über die Hochschülerschaft (ÖH), die eine Mitarbeit aber bereits ausgeschlossen hat, oder einen privaten Verein. Offen sind noch grundlegende rechtliche Fragen: Hahn möchte "sicherstellen, dass keine Arbeitsverhältnisse entstehen". Dazu müssen Sozialversicherungsgesetze sowie das Einkommenssteuergesetz geändert werden.
Die ÖH kritisierte, dass sie bei der Erarbeitung des Modells nicht eingebunden wurde. Kritik übten die Studentenvertreter auch am Modell selbst: Die Studenten würden kein Arbeitsverhältnis erhalten, sondern als "Scheinselbstständige beschäftigt". Auch die SPÖ ist nicht zufrieden: Wissenschaftssprecher Broukal sprach von einem "zögerlichen und unambitionierten Beamten-Entwurf", der zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, aber nicht genüge.
Bundeskanzler Gusenbauer hatte ja anlässlich der Regierungsbildung ein Modell angekündigt, dass die Gebühren von 363 Euro je Semester all jenen Studenten erlassen werde, die gemeinnützige Arbeit leisten. Als Beispiele hatte er die Unterstützung von sozial bedürftigen Schülern oder Arbeit in der Hospizbewegung genannt.
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