Ausnahmeregelung

Einigung bei Au-Pair-Modell

Österreich
30.04.2007 18:18
Sozialminister Buchinger (SPÖ), Staatssekretärin Marek (ÖVP) und Vertreter von Au-Pair-Vermittlungsagenturen haben sich Montagnachmittag auf ein neues Au-Pair-Modell geeinigt. Die Bezüge sollen unter die Geringfügigkeitsgrenze von 341 Euro 15 mal jährlich gesenkt werden, die Arbeitszeit soll dem einer Halbtageskraft entsprechen. Damit werde die Sozialversicherungspflicht vermindert.

Konkret sei in den Bezügen nur die Unfallversicherung verpflichtend enthalten. Die Kinderbetreuer haben zusätzlich die Möglichkeit zu günstigeren Konditionen selbst eine Kranken- oder Pensionsversicherung abzuschließen, hieß es weiter.

Da das angedachte Modell außerdem vorsieht, den Sachbezug (also Kost und Logis) nicht auf die monatlichen Bezüge anzurechnen, ist eine Ausnahmeregelung des ASVG notwendig. Auf diese werden sich die Koalitionspartner noch einigen müssen, wenn, wie geplant, das neue Modell am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Im Sozialministerium ist man zuversichtlich, dass einer solchen Einigung "nichts im Wege steht", schließlich sei der Koalitionspartner und ÖVP-nahe Vertreter am Verhandlungstisch gesessen, hieß es.

In der Tat zeigte sich auch Staatssekretärin Marek nach den Verhandlungen zufrieden über das Ergebnis. Wie man mit den Au-Pairs bis zum In-Kraft-Treten der neuen Regelung umgehen werde, wollte Marek nicht so genau präzisieren. Man habe aber "kein Interesse an exzessiven Prüfungsaktivitäten", meinte sie.

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