Ausgenommen sind die offiziellen Grillplätze im Bereich Donauinsel, linkes Donauufer und Donaukanal und private Gärten, wo aber auch erhöhte Vorsicht geboten ist. Die MA 49-Forstamt wird im Rahmen der Forstaufsicht das Grillverbot im Wald und waldnahen Gebiet streng kontrollieren.
„Hantieren mit offenem Feuer ist bei diesen Wetterverhältnissen im Wald und in waldnahen Bereichen absolut verboten. Es wäre unverantwortlich, bei dieser Trockenperiode das Grillen weiter zu gestatten“, betont Forstdirektor DI Andreas Januskovecz.
„Diese erhöhten Vorsichtsmaßnahmen sind notwendig, um das Risiko von Wald- und Wiesenbränden möglichst gering zu halten“, so Wiens Branddirektor DI Dr. Friedrich Perner. „Ein besonderer Appell ergeht auch an die Raucher, die Wald- und Grünflächen nicht durch achtlos weggeworfene, nicht abgedämpfte Zigarettenstummel zu gefährden“, so Perner abschließend.
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