Grazer Babymorde

15 Jahre Haft für Angeklagten

Österreich
27.04.2007 11:06
Im Grazer Babymord-Prozess ist der Oststeirer Johannes G. am Donnerstag von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Martin Wolf) erneut für schuldig befunden worden. Er wurde wegen dreifachen Mordes als Beitragstäter zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Seine Lebensgefährtin hatte vier Kinder nach der Geburt getötet und am gemeinsamen Anwesen versteckt.

Es war bereits das zweite Verfahren in dieser Sache gegen Johannes G., der vor einem Jahr bereits zur selben Strafe im Ausmaß von 15 Jahren Haft verurteilt worden war. Seine Lebensgefährtin, die die toten Kinder in einer Tiefkühltruhe versteckt bzw. in Plastikkübeln einbetoniert hatte, verbüßt eine lebenslange Haft. Auch beim zweiten Prozess blieb der Oststeirer dabei, er habe weder die Schwangerschaften noch die Geburten seiner Freundin jemals bemerkt.

Seine Lebensgefährtin war als Zeugin geladen und untermauerte seine Angaben in jeder Hinsicht. Sie gab an, dass sie mit allen Mitteln versucht habe, die Schwangerschaften vor ihm zu verbergen. Außerdem leugnete sie - anders als im ersten Verfahren - dass sie selbst gerne Kinder gehabt hätte.

Bei vielen Zeugen ging es um die Frage, ob sie eine Schwangerschaft bemerkt hatten oder nicht. Zu diesem Thema meinte der gynäkologische Gutachter Husslein: "Es ist schwer vorstellbar, aber nicht gänzlich auszuschließen, dass die Gewichtszunahme während einer Schwangerschaft bei besonderer Unaufmerksamkeit eines Partners nicht bemerkt wird. Ich schließe aber aus, dass der Partner am Tag nach der Geburt diese radikalen Veränderungen nicht wahrnimmt."

Die Geschworenen befanden Johannes G. mit fünf zu drei Stimmen für schuldig des dreifachen Mordes als Beitragstäter. Der Beschuldigte wurde zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt kündigten Berufung an.

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