Mittels rot-schwarzem Abänderungsantrag wurde in letzter Minute ein Pendlerzuschlag für Wenigverdiener in der Höhe von bis zu 90 Euro pro Jahr gewährt. Dazu wird das Einkommenssteuergesetz 1998 geändert.
Die Pendlerpauschale wird derzeit ja als Steuerabsatzbetrag gewährt. Arbeitnehmer, die unter 1.130 Euro brutto im Monat verdienen, zahlen jedoch keine Lohnsteuer und fallen daher derzeit um die Pendlerpauschale um. In Zukunft wird die "Negativsteuer" für jene Betroffenen, die Anspruch auf Pendlerpauschale haben, erhöht.
Damit können Wenigverdiener in Zukunft statt 110 Euro bis zu 200 Euro vom Finanzamt als "Negativsteuer" erhalten. Der reale Pendlerzuschlag liegt damit für die Betroffenen bei maximal 90 Euro im Jahr.
Der Misstrauensantrag des BZÖ gegen Gesundheitsministerin Kdolsky wurde unter Applaus von ÖVP und Teilen der SPÖ abgelehnt. Einzig die Freiheitlichen gingen mit den Orangen mit.
Während das BZÖ in der Debatte mehrfach heftige Attacken gegen die Ressortchefin geritten hatten, waren von der ÖVP diverse Redner von Parteichef Wilhelm Molterer abwärts aufgeboten worden, um die Qualität der Kdolskyschen Politik zu würdigen. Die FPÖ schloss sich der Kritik des BZÖ an, die Grünen verteidigten Kdolsky trotz mancher Skepsis, die SPÖ hielt sich heraus. Der Misstrauensantrag gegen Kdolsky war der erste, der gegen ein Mitglied des Kabinetts Gusenbauer I eingebracht wurde.
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