Kampf dem Pfusch

Sozialpartner einigen sich in Sachen Schwarzarbeit

Österreich
17.04.2007 14:18
Im Kampf gegen Schwarzarbeit und Pfusch haben sich die Sozialpartner nun auf ein gemeinsames Modell zur Sozialversicherungsanmeldung vor Arbeitsantritt geeinigt. Das Modell, das noch vor dem Sommer, spätestens im Herbst in Kraft treten soll, wurde am Dienstag von ÖGB-Präsident Hundstorfer und dem Präsidenten der Wirtschaftskammer, Leitl, präsentiert.

Künftig müssen die Dienstgeber Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Gleichzeitig wird auch eine zusätzliche telefonische Kurzanmeldung möglich sein. Nach der derzeitigen Rechtslage sind neue Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen bei der Sozialversicherung anzumelden.

Beim neuen System wird auch die Anmeldung in zwei Schritten möglich sein. Die Dienstnehmer können vor Arbeitsantritt eine Kurzmeldung und binnen sieben Tagen nach Arbeitsantritt die noch fehlenden Angaben dem zuständigen Krankenversicherungsträger bekannt geben. Die Unternehmen seien grundsätzlich gute Beitragszahler, betonten Hundstorfer und Leitl. 99 Prozent der Firmen melden ordnungsgemäß an, so Leitl.

Geändert werden auch die Strafen: Beim ersten Verstoß wird die Strafe von derzeit 730 Euro auf 365 Euro halbiert. Im Gegenzug wird der Strafrahmen für Wiederholungstäter von derzeit 3.630 auf 5.000 Euro angehoben. Mit der neuen Regelung habe man ein Kernstück gegen die Schwarzarbeit geschaffen, so Leitl.

Die Bauwirtschaft begrüßt die Sozialpartnereinigung zur Anmeldung von Beschäftigten vor Arbeitsantritt. Dies sei ein wichtiger Mosaikstein zur Bekämpfung illegaler Erwerbstätigkeit am Bau und verhindere Wettbewerbsverzerrungen, betonte der Obmann des Fachverbandes der Bauindustrie, Haselsteiner.

Für den Leiter des Bereichs Soziales der AK Wien, Klein, stelle die Einigung einen Meilenstein in der Bekämpfung des Sozialbetruges dar.

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