„Vorsichtig“ geschätzt kommt der Rechnungshof auf monatliche Kosten einer Rund-um-die-Uhr-Pflege von 3.500 Euro. Bei einem durchschnittlichen Pflegegeld von 1.100 Euro ergibt das eine monatliche Finanzierungslücke von monatlich 2.400 Euro bzw. jährlich 28.800 Euro pro Betreutem. Aus dessen laufenden Einkommen werde diese Lücke wohl nicht geschlossen werden können, betont der RH unter Hinweis auf eine durchschnittliche Pension von 900 Euro.
„Realitätsfremd“
„Die Ausübung von pflegerischen Tätigkeiten im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes durch die Betreuungskräfte wird damit aber nicht legalisiert“, stellt die Vorarlberger Landesregierung fest. So seien die Betreuungspersonen nicht berechtigt, Medikamente zu verabreichen. Das sei „realitätsfremd“, kritisieren die Vorarlberger, denn „erfahrungsgemäß sind nahezu alle pflegebedürftigen Menschen auf eine Medikation angewiesen“. Bartensteins Entwurf greife außerdem in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ein - eine mögliche Verfassungswidrigkeit.
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