¿Realitätsfremd¿

Pflege-Regelung hat Finanzierungslücken

Österreich
13.04.2007 14:41
Am Freitag endete die Begutachtungsfrist für den Entwurf von Wirtschaftsminister Bartenstein zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Der Entwurf für die arbeitsrechtlichen Regelungen wird in den bisher vorliegenden Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt, der Rechnungshof erinnert allerdings daran, dass die Frage der Finanzierung noch offen ist und spricht von einer „beträchtlichen Finanzierungslücke“.

„Vorsichtig“ geschätzt kommt der Rechnungshof auf monatliche Kosten einer Rund-um-die-Uhr-Pflege von 3.500 Euro. Bei einem durchschnittlichen Pflegegeld von 1.100 Euro ergibt das eine monatliche Finanzierungslücke von monatlich 2.400 Euro bzw. jährlich 28.800 Euro pro Betreutem. Aus dessen laufenden Einkommen werde diese Lücke wohl nicht geschlossen werden können, betont der RH unter Hinweis auf eine durchschnittliche Pension von 900 Euro.

„Realitätsfremd“
„Die Ausübung von pflegerischen Tätigkeiten im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes durch die Betreuungskräfte wird damit aber nicht legalisiert“, stellt die Vorarlberger Landesregierung fest. So seien die Betreuungspersonen nicht berechtigt, Medikamente zu verabreichen. Das sei „realitätsfremd“, kritisieren die Vorarlberger, denn „erfahrungsgemäß sind nahezu alle pflegebedürftigen Menschen auf eine Medikation angewiesen“. Bartensteins Entwurf greife außerdem in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ein - eine mögliche Verfassungswidrigkeit.

„Scheinlegalisierung“

Kritisch stehen der ÖGB und die Diakonie Österreich zum 24-Stunden -Betreuungs-Entwurf. Beide bemängeln in ihren Begutachtungs- Stellungnahmen, dass es kein Gesamtkonzept für die Pflege gibt. Ohne solches werde „kein legaler Arbeitsmarkt entstehen, sondern es kommt zu einer Scheinlegalisierung“, warnt der ÖGB. Die Diakonie spricht von einem "neuen Dienstbotenmodell von Betreuungskräften im Haushalt".
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