Die restlichen Bundesländer reihen sich in etwa ihrer Größe entsprechend in die Statistik ein. So wurden in Niederösterreich seit In-Kraft-Treten des Gesetzes 14, in der Steiermark 13, in Oberösterreich und in Salzburg elf, in Kärnten drei und in Vorarlberg zwei einstweilige Verfügungen ausgesprochen. In Tirol wurde ein und im Burgenland noch kein einziger Bescheid ausgestellt.
Justizministerin Berger zeigte sich mit dem Gesetz zufrieden. Die bisherige Erfahrung sei sehr positiv. "Die ersten Erfahrungen zeigen, dass sowohl die neuen strafrechtlichen Instrumente als auch die neuen Möglichkeiten zu einstweiligen Verfügungen von Stalking-Opfern in Anspruch genommen werden."
Diese Woche vergibt das Ministerium den Auftrag für eine Evaluierungsstudie, mit der die neu geschaffenen Bestimmungen auf ihre Effizienz überprüft werden. Auf Basis dieser Daten würden allenfalls weitere gesetzliche Verbesserungen überlegt. Berger hatte kürzlich angeregt, zum Schutz vor Gewalt in der Familie die einstweiligen Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz von drei auf sechs Monate auszudehnen.
Symbolbild
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