Eine sofortige Entscheidung, wie mit den Rückforderungen bei einem unzulässigen Bezug vorgegangen werden soll, konnte die Ministerin vorerst nicht treffen. Denn es gebe nicht einmal ein Datenmaterial seit 2003. Außerdem wolle sie so schnell wie möglich Rechtssicherheit erlangen.
Prinzipiell sei es "natürlich möglich", dass es zu Rückzahlungen komme, wenn die Zuverdienstgrenze überschritten worden sei. Sie wolle aber keine Lösung, die auf dem Rücken der sozial Schwachen ausgetragen werde, betonte die Ministerin.
Das BZÖ hat die Kritik zurückgeweisen. Seitens der BZÖ-Minister sei nämlich eine genaue Einzelfallprüfung veranlasst worden, deren Ergebnisse "der fassungs- und augenscheinlich auch ahnungslosen Ministerin" mittlerweile vorlägen, erklärte BZÖ-Generalsekretär Grosz. Kdolsky als selbsternannter bunter Vogel der ÖVP müsse erst einmal flügge werden, bevor sie sich zu Dingen äußere, von denen sie anscheinend keine Ahnung habe: "Die Kondomministerin soll sich lieber um die Familien mit Kindern kümmern", bekräftigt Grosz.
Uneinigkeit herrscht nach wie vor bei verschiedenen Seiten, ob eine Rückforderung des Kindergelds zulässig wäre: Der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal schließt dies aus, Rechtssicherheit habe Vorrang vor Rechtsrichtigkeit. Die Arbeitsrechtsexpertin Michaela Windisch-Graetz von der Uni Wien widersprach, eine Exekution wäre sicher möglich, man könne nicht aus übergeordneten Grundsätzen handeln.
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