Opferschutz

Mehr Rechte für Opfer von Straftaten

Österreich
27.03.2007 17:48
Justizministerin Maria Berger will einen neuen Straftatbestand in der Ehe einführen. Konkret gesagt: gegen "länger andauernde Gewaltbeziehungen". Was man darunter versteht? Nach einer Körperverletzung der Ehefrau oder Lebensgefährtin wird nur Strafanzeige wegen eines Deliktes erstattet. Meist steckt dahinter aber ein monate- oder jahrelanges Martyrium. Künftig drohen bis zu fünf Jahre Haft.

"Künftig muss sich im Strafrecht die Unrechtserfahrung des Opfers - vor allem Frauen - widerspiegeln", erklärt Maria Berger. "Die Vielzahl einzelner Gewalttaten - Verletzungen, Freiheitsentzug, Nötigung, Beleidigung - sollen mit einer eigenen Strafbestimmung geahndet werden. Wie etwa schon in Schweden oder Spanien."

Das ist aber nur ein wichtiger Punkt des Opferschutz-Paketes, das die Justizministerin am Dienstag präsentierte. Die Budgetmittel dafür werden bis zum Jahr 2008 auf 4,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Verbrechensopfer werden künftig verstärkt psychologisch und juristisch unterstützt - vor allem beim Kampf um Entschädigungen. Das Justizministerium hat dafür eigens Verträge mit Opferschutz-Institutionen, wie etwa dem Verein "Weißer Ring", abgeschlossen.

Es wird eine Koordinationsstelle, eine Opferhotline mit der Telefonnummer 0800/112 112 ab 1. Juli 2007 installiert. Für Kriseninterventionen stehen Psychologinnen, Juristinnen, Sozialarbeiterinnen des Weißen Rings zur Verfügung: rund um die Uhr - bundesweit und gebührenfrei.

Das neue Anti-Stalking-Gesetz wurde stark angenommen. Das Instrument der einstweiligen Verfügung zum Schutz der Familie wird ausgebaut.

von Dieter Kindermann, Kronen Zeitung

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