Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger, sagte am Donnerstag, dass der Pilot des Lastenhubschraubers im Funkverkehr mit dem Flugplatz Zell am See noch bestätigt hatte, dass er den eben gestarteten Sportflieger registriert habe.
Heli-Pilot hatte besondere Sorgfaltspflicht
Danach, so die Vermutung, dürfte der Helikopter-Pilot den Motorsegler aus dem Blick verloren haben. Der Sportpilot seinerseits hatte wohl nicht bemerkt, dass sich der Hubschrauber bereits in der Nähe befand. Nach der österreichischen Luftfahrtregel hat jedoch für den Helikopterpiloten besondere Sorgfaltspflicht gegolten, da er in größerer Höhe geflogen sei.
Recorder-Auswertung soll Klarheit bringen
Weiteren Aufschluss erwarten sich die Gutachter von der Auswertung des Voice-Recorders aus dem Helikopter. Der Triebwerks-Datenrecorder sowie das GPS-Gerät des Hubschraubers können auf Grund der starken Beschädigungen nicht ausgewertet werden.
Piloten waren nicht durch Alkohol beeinträchtigt
Zur Zeit des Unfalls hätten keine atmosphärischen Störungen geherrscht, die die Sicht beeinträchtigt hätten, hieß es. Nach ersten Ergebnissen der Obduktion der beiden Piloten könne auch ein Missbrauch von Alkohol oder Medikamenten definitiv ausgeschlossen werden, sagte Feichtinger weiter. Eine Reihe von Untersuchungen stehen jedoch noch aus, dazu gehört auch die Aufklärung des mysteriösen "körperlichen Defekts".
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