Inkl. Übernachtung
Sein um ein Jahr jüngerer Komplize, der ihn zur Tatausführung ermuntert und Aufpasserdienste geleistet hatte, erhielt wegen Beteiligung am schweren Raub 14 Jahre Haft.
Die Urteile des Schwurgerichts sind nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch Staatsanwältin Julia Koffler-Pock meldeten Strafberufung an. Das Opfer des Überfalls war am 5. Oktober im Spital an den schweren Kopfverletzungen gestorben, ohne noch ein Mal das Bewusstsein erlangt zu haben.
Symbolbild
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