Gesetz aktualisiert

Katastrophenhilfe für die Retter!

Oberösterreich
13.02.2007 19:24
Globale Wetterveränderungen mit immer häufigeren Katastrophen-Szenarien - ohne eine Heerschar an Tausenden freiwilligen Helfern könnten wir die Folgen von Fluten, Schneemassen und Sturmschäden kaum bewältigen. Nun wird in Oberösterreich das 52 Jahre alte Katastrophenhilfsdienstgesetz endlich aktualisiert.

„Mir war es wichtig, ein modernes und zeitgemäßes Gesetz für schnelles und landesweit koordiniertes Handeln zu schaffen, damit es nicht während und nach Hilfsmaßnahmen zu Diskussionen über Kompetenzen und Befugnisse kommen kann“, betont Katastrophen-Referent Landesrat Josef Stockinger. Unterstützt von allen oberösterreichischen Parteien gibt es im neuen Katastrophenschutzgesetz, das per 1. Juli in Kraft treten soll, erstmals Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte. Ebenso wird festgelegt, dass künftig Schäden an Privatkleidung oder sonstigen privaten Gegenständen, die notwendigerweise zum Einsatz mitgenommen wurden, allen Angehörigen des Katastrophenhilfsdienstes (das sind Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariterbund, Bergrettung, Wasserrettung, Hunderettungsbrigade und Caritas) vom Land oder den Gemeinden ersetzt werden.

Auch neu: Künftig können Unternehmen der Privatwirtschaft ab dem vierten Einsatztag für ihre Mitarbeiter im freiwilligen Hilfseinsatz 50 Prozent des fortgezahlten Lohnes vom Land rückerstatten lassen.

 

 

 

Foto: Chris Koller

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