In zwei psychiatrischen Gutachten war Mayer attestiert worden, dass er sich bei seiner Unfallfahrt am 19. Februar 2006 in Paternion im Bezirk Villach-Land in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe und unzurechnungsfähig gewesen sei.
Der Anwalt Mayers lieferte auch gleich eine Stellungnahme seines Mandanten mit: "Ich bin erleichtert. Ich kann jetzt endlich ruhig schlafen und mich auf die Zukunft konzentrieren."
Termin für Klage gegen WADA-Chef steht
Betreffend der Privatklage Mayers wegen übler Nachrede gegen WADA- Chef Pound wurde zudem der erste Termin festgesetzt. Pound droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen.
Mayer hatte Pound wegen dessen in der "Presse" getätigten und in der Folge in anderen Medien wiedergegebenen Aussage geklagt, in Mayers Haus seien Dinge und Instrumente gefunden worden, die für Blutdoping geeignet seien. Laut Hasslacher handelte es sich jedoch nicht um ein "Blutdopinggerät", sondern "ein simples Laktatmessgerät", wie es für jeden Spitzensportler verwendet wird.
Mayer klagt auch IOC-Präsident
Auch den belgischen IOC-Präsident Jacques Rogge hat Mayer wegen dessen Äußerung geklagt, für ihn sei Mayer jener Mann, der Doping in Österreich organisiert. In diesem Fall hat das Wiener Landesgericht noch keinen Termin anberaumt.
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