Mittlerweile interessiert sich dem Vernehmen nach bereits das Justizministerium dafür, weshalb Gerharter jahrelang keine neuerliche Zahlungsaufforderung zugestellt wurde, nachdem das Wiener Oberlandesgericht seinen Einspruch gegen die Übernahme der Prozess-und Sachverständigenkosten rechtskräftig abgewiesen hatte. Möglicherweise hat jener Richter, der sich darum kümmern hätte müssen, auf die Verfügung vergessen.
Denkbar wäre auch, dass das Schriftstück im umfangreichen Gerharter-Akt sozusagen "untergegangen" ist. Unterdessen steht offenbar die Entscheidung unmittelbar bevor, ob Gerharter - wie zuletzt angedeutet - von sich aus jene 600.000 Euro zurückgeben wird, die er von Elsner einen Monat vor dessen Pensionierung bar im Plastiksackerl ausgehändigt bekommen haben soll. "Wie da vorgegangen wird, wird die nächste Woche zeigen", kündigte Gerharters Anwalt an.
Gerharter hatte bei der BAWAG im Jahr 2002 um einen Kredit zur Finanzierung der offenen Gerichtskosten angesucht, worauf ihm Elsner, der das über seinen Anwalt entschieden dementiert, in seinem Büro das Geld übergeben haben soll. Danach soll der Kredit als uneinbringlich ausgewiesen worden sein.
Gegen Gerharter wird nun wegen Beitragstäterschaft zur Untreue ermittelt. Die nunmehrige BAWAG-Führung hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, auch eine Schadenersatzklage gegen Gerharter steht im Raum.
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