Causa St. Wolfgang:

Kritik an Entschärfung des Prüfberichts

Oberösterreich
09.12.2017 17:11

"Bitte neue Schlussbemerkung formulieren", steht handschriftlich auf Seite 50 - und 20 von 23 Zeilen sind dort mit acht energischen Strichen durchgestrichen. Schwupps, ist eine von vielen kritischen Passagen im Erstentwurf des Prüfberichtes des Landes vom April 2014 über  Verwaltungsmissstände in St. Wolfgang weg.

Vorher, im Erstentwurf, hieß es dort treffend: "Die laufend von der BH Gmunden aufgezeigten schwerwiegenden Mängel in der Gemeindeverwaltung veranlassten den Bürgermeister in den letzten Jahren zu keinem Durchgreifen bzw. zu keiner Behebung der Missstände. Eine ordnungsgemäße Verwaltungsführung kann daher nicht attestiert werden."Schluss  verharmlostNachher in der veröffentlichten Version steht bloß viel harmloser: "Während der Prüfung wurde der Eindruck gewonnen, dass die Arbeiten am Gemeindeamt nicht reibungslos funktionieren. Hier ist zukünftig eine Verbesserung der Situation herbeizuführen und Mängel sind dauerhaft zu beheben."

Umfangreiche Streichungen
Auf etwa einem Drittel der 50 Erstentwurfs-Seiten finden sich Streichungen durch die Vorgesetzten der beiden Prüfer; einige davon wird der Landesrechnungshof in seinem Sonderprüfungsbericht über das System der Gemeindeaufsicht in Oberösterreich behandeln. Die verschiedenen Versionen des letztendlich am 16. Juni 2015 veröffentlichten Landesprüfberichts sind auch Thema von Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Dort geht es insbesondere darum, ob tatsächlich gezielt Passagen mit strafrechtlich relevanten Inhalten gestrichen wurden, um einer Anzeigepflicht (gegen einen prominenten ÖVP-Politiker) zu entgehen, wie einer der beteiligten Prüfer anprangerte.

Erkenntnisse des Rechnungshofes
Was wird dem Landesrechnungshof aufgefallen sein? Vor allem Streichungen  und Umformulierungen, die Kritik relativieren oder weniger krass erscheinen lassen, die Kritisierte anonymisierten und Berichtsinhalte um Details und Bewertungen kürzten. Drei geprüfte Änderungen erscheinen ihm nachvollziehbar, eine eingeschränkt, drei als nicht nachvollziehbar.Kritik darf einschlagenGrundsätzlich wird die von  Direktor Friedrich Pammer geführte Prüfinstanz  anmerken, dass die in St. Wolfgang viele Jahre vorhandenen und auch oft aufgezeigten Mängel 2014/15 durchaus eine klare Sprache und eine deutliche Kritik an den Zuständen gerechtfertigt hätten. Sachlich nachvollziehbare Gründe dafür, berechtigte Kritik nicht klar und unmissverständlich anzusprechen, scheint er nicht gefunden zu haben.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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