"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
07.12.2017 14:35

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Auf neuseeländisches Paket vergeblich gewartet
Vergeblich wartete Leser Hans P. aus Wien auf ein Packerl, das ihm ein Freund aus Neuseeland geschickt hat. Weil bei der Empfängeradresse aber die Türnummer fehlte, konnte die Sendung von der Post nicht zugestellt werden und wurde deshalb wieder an den Absender retourniert. "Auf meinem Haustor steht aber sehr wohl mein Name", wandte sich der Leser verärgert an die Ombudsfrau. Auch wenn Herr P. als Sendungsempfänger keine Ansprüche habe, hat sich die Österreichische Post nach unserer Anfrage kulanterweise bereiterklärt, dem Leser für die Unannehmlichkeiten Postgutscheine zu senden.

Rückenleiden: Verkehrsverbund zeigte sich kulant
Wegen eines schweren Rückenleidens war Sabine K. mehr als einen Monat krankgeschrieben. Und konnte in dieser Zeit ihre Jahreskarte für den Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) nicht nutzen. Deshalb fragte die Niederösterreicherin nach, ob man ihr zumindest die Kosten für einen Monat erstatten könne. "Man antwortete mir, dass das nur bei einem Krankenhausaufenthalt möglich sei", so die enttäuschte Leserin. Auf unsere Bitte hin hat der VOR den Fall neuerlich geprüft und eine kundenfreundliche Lösung gefunden. In Kulanz wurde nun der Oktober-Anteil der Jahreskarte an Frau K. zurücküberwiesen.

Mobilfunker kam bei Bankspesen entgegen
Höher als erwartet war die Handyrechnung von Andrea P. aus Wien. Sie kontaktierte deshalb ihren Anbieter. Dabei stellte sich heraus, dass ihr 20 Euro für einen Musikdienst verrechnet wurden. "Ich habe dieses Service nicht genutzt", beteuerte die Leserin. Bis zur Klärung des Falles ließ Frau P. den Einziehungsauftrag bei der Bank sperren, weshalb Spesen für die Rückbuchung anfielen. A1 teilte uns dazu mit, dass sich Frau P. wegen der 20 Euro direkt an den Musikdienst-Anbieter wenden müsse. Man schreibe ihr ausnahmsweise aber den Betrag der Bankspesen gut.

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