Badewasser zu heiß

Geldbuße nach Verbrühungsfall in Oberösterreich

Österreich
01.12.2017 06:59

Es war ähnlich wie im Fall Hartheim, aber nicht so schlimm: Mit einer Diversion, also einer Geldbuße ohne Verurteilung, kam jene Betreuerin davon, die im September schuld daran war, dass ein beeinträchtigter Mann (42) aus einer Wohngemeinschaft der Diakonie im oberösterreichischen Oberneukirchen beim Baden schwere Verbrühungen erlitt.

"Wir haben damals der Mutter des Betreuten Schmerzensgeld angeboten, das Gutachten dazu ist aber noch nicht fertig", berichtet Gerhard Breitenberger, Geschäftsführer des Diakoniewerks OÖ auf "Krone"-Anfrage: "Die betreffende Mitarbeiterin wurde in einen anderen Arbeitsbereich versetzt. Sie muss im Rahmen einer gerichtlichen Diversion eine Geldbuße leisten, die Höhe wissen wir nicht."

Rundschreiben nach tödlichem Pflegedrama in Hartheim
Breitenberger nahm das tödliche Bade-Drama von Hartheim zum Anlass, nochmals in einem Rundschreiben an alle Führungskräfte darauf hinzuweisen, dass eine Handprobe beim Einlassen des Badewassers unbedingt notwendig ist.

Bei dem Fall im September - wir berichteten - war der 42-Jährige aus einer Wohngruppe in Oberneukirchen bei einem Gruppenurlaub in Tirol nichtsahnend in zu heißes Badewasser gestiegen. Der Mann, der seit seiner Geburt durch Sauerstoffmangel geistig beeinträchtigt und am Stand eines Fünfjährigen ist, erlitt damals schwere, zweitgradige Verbrühungen an den Füßen und am Unterleib.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele