18.000 Lokale sind laut Wirtschaftskammer von der Regelung betroffen. Mit 1. Jänner beginnt die Evaluierungsfrist, bei der das Gesundheitsministerium die Einhaltung der Vereinbarung mit stichprobenartigen Kontrollen überprüfen wird. Etwaige Sanktionen und Strafen werden erst nach Abschluss dieser Untersuchung festgelegt.
Folgen hat ab sofort allerdings ein Verstoß gegen die Ausschilderungspflicht im öffentlichen Raum. Bei fehlender Kennzeichnung muss mit einer Geldbuße in der Höhe von 720 Euro gerechnet werden.
Eine Änderung gibt es per Jahresbeginn auch bei Zigarettenautomaten, die bei einer allgemeinen Zugänglichkeit vor einer Benützung mit Bankomatkarten oder per SMS entsperrt werden müssen. Jugendliche unter 16 Jahren sollen durch diese Maßnahme vom Kauf abgehalten werden.
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