Streit um Richterin

Grasser-Prozess: Starttermin im Dezember wackelt

Österreich
22.11.2017 14:04

Marion Hohenecker hat sich schon in Zehntausende Seiten des Buwog-Akts eingelesen. Ab 12. Dezember soll sie den Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und weitere 15 Angeklagte als Richterin im Wiener Landesgericht leiten. Doch der Prozessbeginn ist auf einmal wieder fraglich. Jetzt muss der OGH entscheiden.

Dreh- und Angelpunkt in der verzwickten Causa ist Karl Petrikovics. Der Ex-Immofinanz-Boss ist nicht nur im Buwog-Verfahren angeklagt, sondern auch im sogenannten Villa-Esmara-Prozess um ein von der Immofinanz finanziertes Projekt in Monaco mit Sportmanager Ronald Leitgeb.

Generalprokuratur weist auf Strafprozessordnung hin
Ist aber jemand in mehreren Verfahren angeklagt, dann - so sagt es die Strafprozessordnung - soll nur ein Richter oder eine Richterin über alle Verfahren urteilen. So war dies auch. Marion Hohenecker leitete den Esmara-Prozess, doch Petrikovics war nicht verhandlungsfähig. Leitgeb bekämpfte seine Verurteilung, bekam recht - und hat nun eine andere Richterin, Caroline Csarmann.

Nun hat die Generalprokuratur als oberste Anklagebehörde eine Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingeleitet. Ihrer Meinung nach muss ein Richter über beide Verfahren vorsitzen. Die Entscheidung liegt beim OGH.

Kronen Zeitung/krone.at

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