Darf Titel behalten

Plagiatsverfahren gegen Bogdan Roscic eingestellt

Österreich
14.11.2017 11:05

Die Universität Wien hat das Plagiatsverfahren gegen den designierten Staatsopern-Chef Bogdan Roscic eingestellt. In seiner Dissertation vorhandene Textgleichheiten mit einer anderen Doktorarbeit seien "weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht für die Arbeit relevant", hieß es in einer Aussendung der Universität. Roscic kann damit seinen Doktortitel behalten.

"Eine Täuschungsabsicht zur Erschleichung eines akademischen Grades ist nicht erkennbar", betont die Hochschule. Im März war eine Plagiatsanzeige eingebracht worden. Vorwurf damals: Roscic habe fünf Seiten in der Einleitung aus der Dissertation eines anderen Autors übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Daraufhin leitete die Universität ein Prüfungsverfahren ein und ließ die Dissertation "Gesellschaftstheorie als Kritische Theorie des Subjekts. Zur Gesellschaftstheorie Th. W. Adornos" aus dem Jahr 1988 von externen Gutachtern unter die Lupe nehmen.

Diese mussten einerseits klären, ob in der Dissertation weitere nicht gekennzeichnete Textgleichheiten vorhanden sind, die vorliegenden Textgleichheiten ein quantitativ wesentliches Plagiat darstellen oder das Plagiat im Kern die wissenschaftliche Aussage betrifft. Ausschlaggebend dabei ist die "wissenschaftliche Konvention über den Umgang mit fremden Quellen" zur Zeit der Verfassung der Dissertation.

Textgleichheiten als "werkfremd" qualifiziert
Prüfungsergebnis: Die Gutachter konnten keine weiteren unzulässigen Textgleichheiten feststellen. "Die übernommenen Passagen befinden sich in der Einleitung und nehmen kein wesentliches quantitatives Ausmaß der Dissertation ein", so die Universität. Die vorhandenen Textgleichheiten seien als "werkfremd" qualifiziert worden: Sie stünden nicht im Zusammenhang mit der weiteren Dissertation und würden auch sonst nichts zur Arbeit beitragen.

Die Gutachter kamen sogar zur Einschätzung, dass die besagten Passagen "der Qualität der Arbeit eher schaden als nutzen würden": "Werkfremde Passagen, die für die Erkenntnisse der Arbeit nicht hilfreich, sondern sogar irrelevant und damit entbehrlich sind, können demnach nicht werkprägend sein", heißt es in dem Gutachten.

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