Der Hund war im Ortsgebiet nicht angeleint, hatte keinen Maulkorb und sprang an einer Fußgängerin hoch - deshalb verdonnerte die Bezirkshauptmannschaft Braunau sein Frauerl zu zweimal 200 € Geldstrafe. Die Beschwerde dagegen wurde nun vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen.
Wegen Verletzung der Leinenpflicht und weil das "Opfer" - durch die Unterlassung der Aufsichtspflicht der Besitzerin - vom Hund über das zumutbare Maß hinaus belästigt worden war, verhängte die BH Braunau 200 Euro Geldbuße. Das wollte das Frauerl aber nicht auf sich sitzen lassen, rief das Landesverwaltungsgericht in Linz an, argumentierte, dass die Fußgängerin den Hund provoziert habe - nicht umgekehrt.
Abgeblitzt
Doch das Gericht wies die Beschwerde ab, weil objektiv das Gesetz missachtet woden sei. Und auch deshalb, weil ein Hund (ein ausgewachsener Rhodesian Ridgeback mit etwa 40 Kilogramm Eigengewicht) dieser Größe, der einen Fußgänger umkreist, anbellt und an ihm hochspringt, eine "über das zumutbare Maß hinausgehende Belästigung darstellt".
Kronen Zeitung
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