Die Bekanntgabe Ihres
Bundeslandes hilft uns, Sie mit noch regionaleren Inhalten zu versorgen.
Wenn verurteilte Kinderschänder aus den USA ausreisen, werden ihre Verbrechen künftig deutlich in ihrem Pass sichtbar sein. Eine neue Verordnung von Präsident Donald Trumps Justizministerium macht es zur Pflicht, dass die Details der sexuellen Übergriffe auf Minderjährige auf der letzten Seite des Reisepasses vermerkt werden, berichtet die "New York Times".
Auf der Rückseite des Dokuments soll demnach stehen: "Der Halter dieses Passes wurde wegen eines Sexualdelikts gegen einen Minderjährigen verurteilt und ist laut US-Recht ein überführter Sexualstraftäter."
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärt die Intention hinter dieser Verordnung: "So wollen wir Kinder auf der ganzen Welt schützen sowie Sex-Tourismus eindämmen." Alte Pässe müssen von Sextätern eingetauscht werden, bevor sie reisen dürfen.
Bürgerrechtsorganisation warnt vor Konsequenzen
Doch die neue Richtlinie hat nicht nur positive Aspekte. Janice Bellucci von der Bürgerrechtsorganisation Alliance for Constitutional Sex Offense Laws warnt vor schlimmen Konsequenzen: "Die neue Verordnung betrifft alle ohne Ausnahme. Selbst Jugendliche, die sich einmal als Triebtäter registrieren mussten, weil sie im Alter von 18 Jahren einvernehmlichen Sex mit ihrer minderjährigen Freundin hatten oder weil sie einmal ein Nacktbild verschickten."
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Wir benötigen Ihr Einverständnis, um Ihnen auch weiterhin vollen Zugriff auf unser Angebot zu ermöglichen.
Um Ihnen redaktionelle Inhalte detailliert und umfangreich aufzubereiten und so Ihr Leseerlebnis zu verbessern, nutzen wir Beiträge aus sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und anderen Applikationen (z. B. Google Maps).
Durch die Nutzung von Cookies, JavaScript und ähnlichen Technologien haben wir mit unseren qualifizierten Partnern die Möglichkeit, Ihnen personalisierte Werbung zu zeigen.
Sollten Sie die Verarbeitung Ihrer Daten reduzieren wollen, können Sie uns auch als ePaper oder Printausgabe lesen. Weiter zum Abo-Shop.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation und den Cookie-Informationen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.