"Baby-Hitler töten!"

Satire-Tweet gegen Kurz wohl nicht strafbar

Medien
18.10.2017 15:53

Mit einem Posting auf Twitter, das ÖVP-Chef Sebastian Kurz mit einem jungen Hitler vergleicht und zum Mord an ihm aufruft, hat das deutsche Satiremagazin "Titanic" am Montag für riesige Aufregung im Netz gesorgt. Auf Fragen von Usern nach der Strafbarkeit antwortete die Wiener Polizei, es werde bereits ermittelt. Laut Angaben von Experten dürfte der geschmacklose Tweet aber nicht strafbar sein.

(Bild: kmm)

"Endlich möglich: Baby-Hitler töten!", heißt es in dem Meme, das Montagmittag von dem Magazin auf Twitter gepostet wurde und sofort seine Runde im Web zog. Nach Informationen von krone.at erging noch am selben Tag eine Sachverhaltsdarstellung der heimischen Polizei an die Staatsanwaltschaft.

"Das ist ein Aufruf zu einer Straftat"
Die Reaktionen haben sich die Urheber wohl anders vorgestellt: Statt Zustimmung zu diesem "Scherz" zu bekommen, fragen sich zahlreiche Twitter-User, ob die Leute hinter dem Cartoon "wahnsinnig" geworden seien. "Das ist der Gipfel an Geschmacklosigkeit - krimineller linkskaputter Mordaufruf und Verleumdung", hieß es in einem Posting. Dass es ein "Aufruf zu einer Straftat" sei, findet auch ein anderer User: "Das hat nichts mit Satire zu tun."

Anwalt: "Keine strafrechtlichen Konsequenzen"
Der auf Internetrecht spezialisiert deutsche Rechtsanwalt Christian Solmecke glaubt, dass der Tweet mit einer Fotomontage, die Kurz im Fadenkreuz zeigt, keine strafrechtlichen Konsequenzen haben wird. "Eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten liegt hier sicherlich nicht vor", sagte der renommierte Experte dem "Standard". Es werde zwar der Tod eines Menschen "angedeutet", es handle sich aber um eine "satirische, nicht ernst gemeinte Äußerung", meint Solmecke.

Neben der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten wäre die Beleidigung ein zweites mögliches Delikt, dessen Verfolgung Kurz allerdings selbst in die Wege leiten müsste. Doch auch diesbezüglich sieht Somecke nur geringe Chancen für eine Verurteilung, denn die Meinungsfreiheit des Magazins "Titanic" müsse mit den Grundrechten des Politikers abgewogen werden. Aus der Volkspartei hieß es, dass man erst einmal die Ermittlungen der österreichischen Behörden abwarten wolle.

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