Mit 1. Oktober

Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz tritt in Kraft

Nachrichten
09.10.2017 16:28

Mit dem Beschluss des Integrationsgesetzes trat ab 1. Oktober das Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Kraft. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz findet auf alle in Österreich aufhältigen Personen Anwendung. Es sieht vor, dass an öffentlichen Orten* oder in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, sodass sie nicht mehr erkennbar sind. Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen, beruflichen und traditionellen Gründen.

Ein Verstoß gegen das neue Gesetz zieht eine Organstrafverfügung in der Höhe von bis zu 150 Euro nach sich, welche von Polizisten verhängt werden kann. Die Strafe ist in bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen. Auch muss die Gesichtsverschleierung auf Aufforderung vor Ort abgenommen werden.

Das Gesicht muss vom Kinn bis zum Haaransatz erkennbar sein. Kann eine Identität nicht festgestellt werden und die strafbare Handlung trotz Abmahnung fortgesetzt, indem die Verhüllung nicht entfernt wird (oder versucht wird, diese zu wiederholen), können weitere Unterredungen auf der Polizeistation folgen.

*Als öffentlicher Ort ist jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann, einschließlich des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.

 Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele