Politik

Verliert er seine Pension?

Salzburg
06.10.2017 09:25

Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung droht Altbürgermeister Heinz Schaden der Verlust seiner Politikerpension, die wie berichtet in Kürze im Stadtsenat beschlossen wird. Wie hoch die sein wird, darüber wird noch geschwiegen. Laut Infos der "Krone" stehen für ihn 5800 Euro brutto pro Monat auf dem Spiel.

Am Hungertuch muss Altbürgermeister Heinz Schaden nach seinem Rücktritt jedenfalls nicht nagen: Am Mittwoch berichtete die "Krone", dass er jetzt doch nicht in die Arbeiterkammer zurückkehren wird, sondern einen Antrag auf Politikerpension gestellt hat, die am Montag vom Stadtsenat beschlossen werden soll.

Altbürgermeister Heinz Schaden muss jetzt um seinen Ruhestand bangen
Bislang wird die Höhe seiner Bezüge gehütet wie ein Geheimnis, wie die "Krone" aber aus seinem Umfeld erfahren hat, soll die Summe "weniger als sein halbes Vizebürgermeister-Gehalt" sein, was knapp 6000 Euro brutto pro Monat bedeuten würde.

Schaden kommt dabei (wie berichtet) zugute, dass er der Stadtregierung verhältnismäßig lange angehört hatte: Denn 1999 wurde das alte Pensionssystem abgeschafft, was zu einer deutlichen Reduktion der Bezüge geführt hat. Außer dem Altbürgermeister fällt auch Planungsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste) noch unter die alte Regelung.

Frühere Regierungsmitglieder, wie etwa Ex-Stadtrat Johann Voggenhuber (Bürgerliste) oder Ex-Vizebürgermeister Josef Huber (SPÖ) haben laut Recherchen der "Krone" auf Grundlage des alten Modells bei Pensionsantritt jeweils Bezüge von 4108,69 Euro, bzw. 4736,88 Euro zugesprochen bekommen. Zum Vergleich: Laut dem Bezügegesetz verdient ein Bürgermeister der Stadt Salzburg derzeit 14.558,70 Euro pro Monat. Seine beiden Stellvertreter jeweils 12.794 Euro. Ein Stadtrat erhält 11.470,50 Euro und ein Klubobmann 6617,60 Euro brutto pro Monat.

Wer nicht mehr in den Genuss der Politikerpension gekommen ist, für den gelten dieselben Regeln wie für die ASVG-Versicherten, erklärt dazu Dr. Martin Huber vom Gemeindeverband. Die Höchstgrenze liegt dabei aktuell bei 3355,30 Euro (siehe Interview).


Im Zweifel muss das Gericht entscheiden
Im Gegensatz zur Politikerpension bleibt diese ASVG-Rente allerdings von einer Verurteilung unberührt. Sollte das nicht rechtskräftige Urteil gegen den Bürgermeister vorm Obersten Gericht bestätigt werden, droht ihm in weiter Folge der Verlust der Pension - es sei denn, die Richter lassen die Ansprüche explizit vom Urteil unberührt.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

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