Negativauswirkung

Kindergeld verzögert Wiedereinstieg in Beruf

Österreich
18.12.2006 08:15
Das Kindergeld hat zu einem späteren Wiedereinstieg ins Berufsleben der Bezieherinnen geführt als beim alten Karenzgeld. Außerdem hat die Zahl der Zuverdienerinnen zugenommen. Das geht aus einer Studie im Auftrag der Arbeiterkammer hervor. Als Konsequenz daraus fordert die AK eine Flexibilisierung des Kindergeldes und Änderungen bezüglich der Zuverdienstgrenze.

Die Verlängerung der Bezugsdauer des Kindergeldes im Vergleich zum alten Karenzgeld hat sich der Studie zufolge negativ auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben ausgewirkt. Stiegen bei den Karenzgeld -Bezieherinnen noch 42 Prozent im zweiten Jahr nach der Geburt wieder ein, so sind es jetzt nur mehr 19 Prozent.

Auch bei einem Beobachtungszeitraum von 39 Monaten sank die Zahl jener, die in eine dauerhafte Beschäftigung über der Geringfügigkeit zurückgekehrt sind, von 60,3 auf 51,1 Prozent.

Längerer Bezug verzögert Wiedereinstieg
Dass die Bezieherinnen später ins Berufsleben zurückkehren, liegt vor allem am verlängerten Bezug. Während das jetzige Kindergeld maximal drei Jahre lang bezogen werden kann, wenn es von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird, oder maximal zweieinhalb Jahre von einem Elternteil, konnte das alte Karenzgeld ein Elternteil 18 Monate beziehen und der zweite konnte noch weitere sechs Monate anhängen.

Lange Abwesenheit wirkt sich negativ aus
Für die Arbeiterkammer stellt der spätere Wiedereinstieg deshalb ein Problem dar, weil er zu finanziellen Verlusten der Betroffenen führt. Der Grund dafür liege darin, dass mit längerer Abwesenheit aus dem Beruf auch Qualifikationen verloren gehen. Viele Frauen würden dann auch nur noch Teilzeit arbeiten können, argumentierte die Leiterin der AK-Abteilung für Frauen und Familie, Ingrid Moritz.

Der Anteil der Frauen, die bereits während des Leistungsbezuges zumindest einen Tag lang über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren, erhöhte sich von 15 Prozent bei der Karenzgeld-Regelung auf 49,4 Prozent beim Kindergeld. 25 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer, die zum Kindergeld dazuverdienen, kommen zumindest in einzelnen Monaten über die erlaubte Zuverdienstgrenze von 1.140 Euro brutto.

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