Der Landeshauptmann warf dem Verfassungsgerichtshof "Verletzung des Rechtsstaates" und "gesetzeswidrigen Vollzug" vor. Der VfGH habe in der Ortstafelfrage in den vergangenen Jahren "enorm viele Rechtsbrüche begangen".
So habe er klar gegen die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gewaltenteilung verstoßen, indem er den Gesetzgeber übergangen und sich dessen Kompetenzen angemaßt hätte. Derzeit lässt Haider prüfen, welches europäische Gericht - der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates oder der Europäische Gerichtshof der EU - dafür zuständig sind.
Gegen Korinek selbst lässt Haider von seinen Anwälten Klagen wegen Ruf- und Kreditschädigung sowie wegen Beleidigung und Verleumdung prüfen. Er sei es Leid, vom VfGH-Präsidenten ständig als Rechtsbrecher beschuldigt zu werden, betonte er.
Verfassungsrechtler: Vorwürfe "Unsinn"
Für den Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sind die Vorwürfe Haiders "aus juristischer Sicht zum größten Teil ein Unsinn." Bei den 13 Punkten handle es sich um "alt bekannte Behauptungen, die durch die ständige Wiederholung nicht wahrer werden". Da diese Behauptungen "juristisch durchwegs unqualifizierbar" und "juristisch substanzlos" seien, sieht Funk nicht, an welchen der beiden europäischen Gerichtshöfe sich Haider damit wenden könnte.
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