Für eine statistische Erhebung einem Mitarbeiter der Statistik Austria umfassend Auskunft erteilen: Das sollte die betagte Mutter einer Leserin aus Niederösterreich bei ihr zu Hause machen. Was die 78-jährige Frau nicht wollte. Doch laut Gesetz ist sie dazu verpflichtet!
Die Mikrozensus-Erhebung ist eine statistische Befragung, bei der Daten zu Erwerbstätigkeit und Wohnen erhoben werden. Auch die 78-jährige Mutter von Ingrid I. wurde dafür ausgewählt. "Meine Mutter will keine fremde Person in ihre Wohnung lassen. Wenn sie sich aber weigert, an der Befragung teilzunehmen, riskiert sie eine Verwaltungsstrafe", wandte sich die Niederösterreicherin verärgert an die Ombudsfrau.
Laut Statistik Austria ist man zu Auskunft und Mitwirkung an der Mikrozensus-Erhebung gesetzlich verpflichtet. Wird ein Besuch zu Hause abgelehnt, könne man auch im Gebäude der Statistik Austria befragt werden. Oder eine volljährige Person nennen, die stellvertretend Auskunft gibt. Die Erstbefragung könne in Ausnahmefällen übrigens auch telefonisch stattfinden.
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