Im zarten Alter von elf Jahren soll es zum ersten Übergriff gekommen sein, als sich der Vater zu seiner Tochter in die Badewanne legte. Zwei weitere folgten bis 1996 die Familie zerbrach. Erst 20 Jahre später flog der schreckliche Fall von Unzucht auf. Im Landesgericht gestand der Flachgauer und schwieg. Urteil: 22 Monate Haft, drei unbedingt.
"Die Mutter sagte, ich muss das tun": Diese perfiden Worte soll der Mann von sich gegeben haben, als er sich an seiner Tochter verging. Zwei weitere Male soll er das Opfer zwischen 1991 und 1996 missbraucht haben. Einmal auf einem Parkplatz, ein anderes Mal in ihrem Kinderzimmer. Und er zerstörte damit das Leben der mittlerweile erwachsenen Frau: Noch in der Pubertät fügte sie sich selbst Verletzungen zu, litt an Magersucht. Eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und Depressionen attestierte Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz. "Je intimer eine Beziehung, beispielsweise wie es bei Eltern der Fall ist, umso kränkender und belastender wirkt es sich aus", erklärte der Sachverständige.
Suizidversuch führte zu Anklage
Die Folgen des Missbrauches gipfelten in einem Suizidversuch im Vorjahr. So kam der schreckliche Fall auf. Die Untaten ihres Vaters seien der Grund dafür gewesen, gab das Opfer an. "Ein Aufschrei einer tief traumatisierten Frau. Wie verzweifelt hat sie sein müssen", fragte Staatsanwältin Barbara Fischer sichtlich betroffen. Der Angeklagte, ein Pensionist (63) aus dem Flachgau, gestand vollumfänglich, und verwehrte vor dem Schöffensenat die Aussage. "Er hat es getan und wird die Verantwortung übernehmen und sich entschuldigen", so Verteidiger Michael Langhofer. Sein Mandant wollte die Familientragödie selbst beenden: "Er hat sich nicht versteckt, viele haben nicht diesen Mut", plädierte der Anwalt auf eine Bewährungsstrafe.
Durchaus sah Richter Christian Hochhauser einen "geläuterten Mann" vor sich. Aber: "Wenn Kinder betroffen sind, dann muss ein unbedingter Teil verhängt werden." 22 Monate Haft, drei davon im Gefängnis, lautete das Urteil. 5.000 Euro Schmerzensgeld wurden dem Opfer zugesprochen. Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwältin dagegen gab keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.
Antonio Lovric, Kronen Zeitung
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