Ärztekammer-Chef:

Kinderporno-Affäre zu wenig für Praxis-Verbot

Oberösterreich
18.07.2017 15:15

Für Kopfschütteln sorgt die Nachricht, dass ein Mediziner (60) in Waizenkirchen in seine Ordination zurückkehrt, obwohl er einem Prozess wegen Kinderporno-Besitz entgegen sieht und in U-Haft gesessen war. Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser erklärt im Interview, warum er kein Machtwort sprechen darf und die Akzeptanz der Entscheidung nun schlussendlich an den Patienten hängt.

Die Ankündigung des verdächtigen Arztes, wieder zu ordinieren, sorgt für Verwunderung.
Es ist die Entscheidung des Kollegen, ob er seine Verantwortung als Arzt selbst wahr nimmt oder eine Vertretung nimmt. Allerdings ist eine Vertretung nur drei Monate lang ohne Genehmigung von Ärztekammer und Gebietskrankenkasse möglich.
Ist der Vorwurf von Kinderporno-Besitz mit der Tätigkeit als Arzt überhaupt in Vereinbarung zu bringen?
Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, ist es nicht vereinbar. Aber bisher gibt es nur einen Vorwurf und wir leben in einem Rechtsstaat. Derzeit liegt es im Ermessen der Patienten, ob sie die Ordination aufsuchen.
Könnten Sie ein Machtwort sprechen?
Bei Gefahr in Verzug könnte nur die Landessanitätsbehörde ein bis zu sechs Monate langes Ordinations-Verbot aussprechen, aber nicht die Ärztekammer.
Wie geht’s nun weiter?
Der Akt liegt beim Disziplinar-Senat in Wien. Dieser ist unabhängig und  muss über die Vertrauenswürdigkeit eines Arztes bestimmen. Dazu wird das Gerichts-Urteil auch maßgeblich sein. Es kann von Auflagen, wie etwa bei Alkohol-Missbrauch, bis hin zum Verlust der Zulassung führen.

Markus Schütz, Kronen Zeitung

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