Derzeit scheinen sie wieder vermehrt in Österreich unterwegs zu sein: Firmen aus dem europäischen Ausland, die via Flyer Reinigungsarbeiten an Häusern - vornehmlich an Dächern oder Pflastersteinen - anbieten. Wer solche Putzkolonnen engagiert, zahlt in vielen Fällen aber oft gehörig drauf…
Durch einen Flyer an der Tür ihres Hauses wurde Daniela M. auf die Reinigungsfirma, die ihren Sitz in Großbritannien hat, aufmerksam. Feil geboten wurden auf dem Handzettel spezielle Reinigungs- und Imprägnierungsarbeiten am Hausdach sowie von jeglichen Fliesen und Steinen in und rund um das Eigenheim. Weil die gepflasterte Einfahrt der Kärntnerin ohnehin wieder einmal eine Generalreinigung vertragen konnte, engagierte sie das Unternehmen. Für 800 Euro sollte die gesamte Hauseinfahrt picobello gereinigt und anschließend imprägniert werden. Versprochen wurde außerdem eine fünfjährige Garantie. "Die Männer sind mit einem Pkw, der ein irisches Kennzeichen hatte, gekommen. Während sie gearbeitet haben, habe ich auch gleich den vereinbarten Preis bezahlt", berichtete die Leserin. Das hätte Frau M. aber besser nicht getan. Erst später, als die Pflastersteine vollständig getrocknet waren, musste sie feststellen, dass haufenweise runde Flecken auf den Steinen zu sehen waren. Zu diesem Zeitpunkt waren die Arbeiter aber längst weg. Weil Frau M. mit der Dienstleistung ob der nun gescheckten Pflastersteine alles andere als zufrieden war, rief sie die Telefonnummer am Flyer neuerlich an. Der Herr am anderen Ende der Leitung versprach, noch einmal vorbeizukommen, um die Zufahrt neuerlich zu reinigen. Doch passiert ist das nicht, die Arbeiter waren nie wieder gesehen. Die Leserin hat nun die Ombudsfrau sowie das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) über diesen Vorfall informiert.
Experte: "Verdacht des strafrechtlichen Betrugs"
Beim EVZ ist die geschilderte Vorgehensweise bereits bekannt. "Wir haben in der Vergangenheit vermehrt Beschwerdefälle zu Firmen erhalten, die Konsumenten mittels Flyer oder durch Anläuten an der Haustür zu diversen Reinigungsarbeiten am Dach oder Dachbeschichtungsarbeiten überreden wollen", so Reinhold Schranz vom EVZ. Wer den Arbeiten zustimmte, hätte häufig Probleme - wie Mängel oder eine nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten - gehabt. Kassiert wird übrigens nur in bar. "Kaum ist der Betrag bezahlt, wird häufig die Arbeit abgebrochen." Im Fall von Frau M. bestehe laut Schranz der Verdacht des strafrechtlichen Betrugs und des Sachwuchers. "Wir raten daher Konsumenten von einer Beauftragung ab. Sofern diese erfolgt, soll immer eine Bezahlung erst nach durchgeführter Arbeit und einer Mängelkontrolle erfolgen", so der Experte zur Ombudsfrau.
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