Es geht um den sudanesischen Staatsangehörigen Mohamed Al-Amin Amir. Diesem wurde mit Bescheid vom 8. Februar 2006 die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wegen mangelnder persönlicher Integration verweigert. Die Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes Kärnten habe laut Haider festgestellt, dass der als moslemischer Religionslehrer tätige Sudanese nicht nur Schulkinder geschlagen und den Anschlag auf das World Trade Center vom 11. 9. 2001 gutgeheißen haben soll, sondern überdies auch Frauen den Handschlag verweigere.
Prüfung "einseitig"
Der Sudanese hat allerdings beim Verfassungsgerichtshof gegen den negativen Bescheid berufen, worauf er aufgehoben wurde. Das Höchstgericht forderte die Kärntner Behörden auf, den Staatsbürgerschaftsantrag des Sudanesen neu zu prüfen. Dabei habe man keine Entscheidung verfügt, ob der Mann die Staatsbürgerschaft auch tatsächlich erhalten soll. Kritisiert worden ist vom Verfassungsgerichtshofes nur, dass die Prüfung nicht entsprechend "gründlich" sondern "einseitig willkürlich" erfolgt ist.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes wurden im Staatsbürgerschafts-Verfahren wichtige Argumente von der Behörde außer Acht gelassen. Als Beispiel wurde eine Einladung des Kärntner Landeshauptmannes an den Sudanesen zu einem Dialog der Kulturen und Religionen genannt.
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