6 Delikte angezeigt:

14-jährigem Gauner drohen 2,5 Jahre Gefängnis

Oberösterreich
13.05.2017 19:48

Die Anzeigen gegen jenen 14-jährigen Nachwuchs-Gangster aus Asten lesen sich wie ein Strafregisterauszug von Al Capone - wir berichteten: Erpressung, Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, gefährliche Drohung und Körperverletzung. Dennoch drohen gemäß dem Jugendstrafrecht Hamza maximal zweieinhalb Jahre Haft.

Bisher ist der Poly-Schüler offiziell ein unbeschriebenes Blatt, obwohl er schon vor seinem 14. Geburtstag mit seinen Gangster-Methoden mehrmals bei der Polizei "vorstellig" wurde.

Jubeltag für Strafverfolger

Doch vorm Jubeltag (vor allem für die Strafverfolger) galt der Erpresser, der mit Drohungen schwächere Schulkameraden und andere Kinder abzockte, als strafunmündig. Alle Anzeigen mussten von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Vor Geburtstag über Konsequenzen aufgeklärt
Jetzt ist Hamza 14 und damit gilt das Jugendstrafrecht. Polizisten belehrten den amtsbekannten Schüler und wiesen ihn  - neben seinen geschockten Eltern, die nicht glauben wollten, was ihr Sprössling für ein Früchtchen ist -, auch eindringlich darauf hin, dass er hinter Gitter wandern könnte. Das ging bei einem Ohr hinein und beim anderen hinaus. Er machte weiter.

Staatsanwalt hatte genug vom bösen Spiel
Jetzt reichte es auch der Linzer Staatsanwaltschaft und sie beantragte U-Haft. Bis Montag sitzt Hamza sicher ein, dann steht die erste Haftprüfung an.

Bewährungsstrafe realistisch
Da beim Jugendstrafrecht die Mindeststrafe entfällt und die Höchststrafe halbiert wird, drohen Hamza für den Vorwurf der Erpressung - es ist der schwerste in seiner Auflistung - maximal zweieinhalb Jahre Haft. Da er aber unbescholten ist, könnte es aber auch bei einer Bewährungsstrafe bleiben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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