Seit dem 6. November gelten für Flugpassagiere in der EU neue Regeln für das Handgepäck. So dürfen nur noch begrenzte Mengen flüssiger Stoffe - etwa Getränke, Parfüm, Haar- und Duschgel, Zahnpasta, Spray, Creme und Rasierschaum - mit in die Kabine genommen werden. Ausnahmen gelten bei Medikamenten und Spezialnahrung. Nicht betroffen sind flüssige Stoffe, die erst nach den Sicherheitskontrollen am Flughafen gekauft werden. Die neue EU-Verordnung ist eine Reaktion auf die vereitelten Terror-Anschläge von London im August. Damals wollten Täter mehrere Flugzeuge vermutlich mit Flüssigsprengstoff zur Explosion bringen.
Bombe aus dem Duty-free-Shop
Nach Darstellung des ZDF konnten Reporter des Magazins ungehindert mit chemischen Trockensubstanzen die Kontrollen am Frankfurter Flughafen passieren. "Im Duty-free-Bereich konnten weitere Materialien besorgt werden, mit denen eine funktionsfähige Bombe hergestellt wurde". "Sie wurde dann unter fachmännischer Aufsicht auf einem Sprengplatz zur Explosion gebracht." Die Sprengung habe ausgereicht, um einen Mittelklassewagen schwer zu beschädigen.
Der Kampfstoffexperte der Technischen Universität Cottbus, Prof. Wolfgang Spyra, habe die Gefährlichkeit des Chemikalien-Cocktails bestätigt: "Mit den Dingen, die man durch die Sicherheitskontrollen gebracht hat und mit den Dingen, die ich noch zusätzlich im Duty-free-Shop erwerben kann, kann ich Sprengvorrichtungen bauen, mit denen ich ein Flugzeug aus der Luft holen kann".
Spyra kritisiert, dass die Passagiere vor dem Einsteigen auch feuergefährliche Substanzen wie hochprozentigen Alkohol oder Parfüm einkaufen und mit an Bord nehmen können. Er plädiert für Duty-free-Einkäufe erst nach der Flugreise.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.