Weil sie eine Forderung für einen Schaden - den ihre Kfz-Versicherung nicht übernahm - nicht bezahlte, wurde eine Burgenländerin von der Versicherung geklagt. Was die Leserin nicht nachvollziehen konnte: Denn das besagte Einschreiben, mit dem sie über die Forderung informiert werden hätte sollen, ist bei ihr nie angekommen…
Im Oktober 2016 verursachte Sabine M. mit ihrem Auto bei einem Pkw einen Parkschaden. Den Schaden wollte die Versicherung allerdings nicht übernehmen, was der Lenkerin auch mitgeteilt wurde. Überrascht war die Burgenländerin jedoch, als die Allianz, ohne sie vorher zu kontaktieren, die entstandenen Kosten einfach einklagte. "Laut Versicherung hat man mir ein Einschreiben mit der Forderung geschickt. Dieses habe ich aber nie erhalten", beteuerte die Leserin.
Auf Bitte der Ombudsfrau hat die Allianz Versicherung den Fall noch einmal geprüft und dabei festgestellt, dass das Schreiben tatsächlich nicht auf den Listen der eingeschriebenen Briefe zu finden war. Weil die Versicherung nicht ausschließen kann, dass Frau M. die Forderung nicht erhalten hat, werden die Klagskosten nun zur Gänze in Kulanz übernommen.
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