Prozess in Graz

Jäger erschoss zwei Hunde: Schuldspruch

Steiermark
04.04.2017 15:41

"Man kann Hunde nicht abknallen, wie es einem passt. Das muss man auch den Jägern deutlich sagen." So begründete Richterin Julia Riffel am Grazer Straflandesbericht den Schuldspruch gegen einen oststeirischen Jäger, der zwei Hunde erschossen hat. Er erhielt eine Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig!

Der Jäger (69) wurde wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung angeklagt. Im April 2016 hat er in der Oststeiermark, wie er selbst sagt, zwei "wildernde Hunde mit einem Schuss" erlegt. Den Schäfermischling "Senta" und den Dackelspitz "Jamie", die von zu Hause ausgebüxt waren. Dass er beide Hunde mit einem Schuss erlegt habe, hält der Sachverständige für Ballistik für extrem unwahrscheinlich.

Richterin Julia Riffel fällte einen Schuldspruch: "Die Hunde sind nicht beim Wildern gewesen." Der Jäger, dem davor von wildernden Hunden berichtet worden war, habe die Gelegenheit genutzt. "Sie haben die Hunde sitzen gesehen und sie abgeknallt. Das war unnötig, sie hätten andere Möglichkeiten gehabt."

Einem zweiten Jäger droht auch Prozess
Das Jagdgesetz sieht vor, dass Hunde nur erschossen werden dürfen, wenn sie direkt beim Wildern sind. Riffel betonte die Strenge der Bestimmung und warnte davor, diese zu frei zu interpretieren. "Man darf Hunde nicht abknallen, wie es einem passt."

Der Steirer wurde zu 1200 € Geldstrafe und 400 € Schadenersatz verurteilt. Er legte Berufung ein: "Ich war von Anfang an im Recht." Einem zweiten Jäger könnte in der Sache auch ein Prozess drohen.

Martin Gasser, Kronen Zeitung

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